Für die Aufrechterhaltung und Erneuerung der Berechtigungen sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen.
a) In den letzten 24 Monaten 5 Stunden Flugzeit als PIC, DUAL oder SOLO unter Aufsicht eines FI(S). Darin enthalten 15 Starts und 2 Trainingsflüge mit einem FI(S) auf Segelflugzeugen oder Motorseglern (kein TMG!) oder
b) eine Befähigungsüberprüfung durch einenFE(S).
a) In den letzten 24 Monaten (auf Segelflugzeugen oder TMG) 12 Stunden Flugzeit als PIC, DUAL oder SOLO unter Aufsicht eines FI(S). Darin enthalten 6 Stunden Flugzeit, 12 Starts und 1 Stunde Trainingsflug mit einem FI(S) jeweils auf einem TMG oder
b) eine Befähigungsüberprüfung durch einen FE(S).
Für die Aufrechterhaltung der Kunstflugberechtigung sind keine Voraussetzungen definiert.
In den letzten 24 Monaten mindestens 5 Segelflugzeugschleppflüge. Bei Nichterreichen der Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung Nachfliegen mit oder unter Aufsicht eines Fluglehrers (FI).
Die Gültigkeit der Lehrberechtigung ist unbefristet. Allerdings müssen innerhalb der letzten 3 Jahre jeweils folgende Bedingungen laufend erfüllt sein:
In den letzten 9 Jahren Überprüfung durch einen qualifizierten FI. Wer die Überprüfung in den letzten 9 Jahren nicht erfüllt, hat eine Befähigungsüberprüfungnach durch einen qualifizierten FE zu bestehen.Wer nicht alle Verlängerungsvoraussetzungen erfüllt (Stunden/Starts), hat neben der Befähigungsüberprüfung (s. oben) einAuffrischungsseminar für FI(S) zubesuchen.