Berechtigungen für Segelflieger

 

Für die Aufrechterhaltung und Erneuerung der Berechtigungen sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen.

 

Grundberechtigungen

 

Segelflugzeuge

a) In den letzten 24 Monaten 5 Stunden Flugzeit als PIC, DUAL oder SOLO unter Aufsicht eines FI(S). Darin enthalten 15 Starts und 2 Trainingsflüge mit einem FI(S) auf Segelflugzeugen oder Motorseglern (kein TMG!) oder 

b) eine Befähigungsüberprüfung durch einenFE(S).

 

 

Touring MOtor Glider (TMG)

a) In den letzten 24 Monaten (auf Segelflugzeugen oder TMG) 12 Stunden Flugzeit als PIC, DUAL oder SOLO unter Aufsicht eines FI(S). Darin enthalten 6 Stunden Flugzeit, 12 Starts und 1 Stunde Trainingsflug mit einem FI(S) jeweils auf einem TMG oder

b) eine Befähigungsüberprüfung durch einen FE(S).

 

 

Kunstflugberechtigung

Für die Aufrechterhaltung der Kunstflugberechtigung sind keine Voraussetzungen definiert.

 

Segelflugschlepp

In den letzten 24 Monaten mindestens 5 Segelflugzeugschleppflüge. Bei Nichterreichen der Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung Nachfliegen mit oder unter Aufsicht eines Fluglehrers (FI).

 

 

Lehrberechtigung

Die Gültigkeit der Lehrberechtigung ist unbefristet. Allerdings müssen innerhalb der letzten 3 Jahre jeweils folgende Bedingungen laufend erfüllt sein:

  • Teilnahme an einem  Auffrischungsseminar für FIs
  • 30 Stunden oder 60 Starts als FI

In den letzten 9 Jahren Überprüfung durch einen qualifizierten FI. Wer die Überprüfung in den letzten 9 Jahren nicht erfüllt, hat eine Befähigungsüberprüfungnach durch einen qualifizierten FE zu bestehen.Wer nicht alle Verlängerungsvoraussetzungen erfüllt (Stunden/Starts), hat neben der Befähigungsüberprüfung (s. oben) einAuffrischungsseminar für FI(S) zubesuchen.